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ist ein Unternehmen, welches WEG-, SEV- und Mietverwaltungen übernimmt. Hier werden Sie noch vom "Chef" persönlich betreut, was bei der Lösung von Problemen von nicht zu unterschätzendem Vorteil ist, da Sie auf einen festen Ansprechpartner bauen können. Des weiteren sind bei uns vier Mitarbeiter beschäftigt, die in den üblichen Bürostunden für Sie zur Verfügung stehen. Unser derzeitiger Verwaltungsbestand besteht aus ca. 1.250 Einheiten. |
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Voraussetzung zur Bestellung des Verwalters für eine Eigentümergemeinschaft ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder die Erstbestellung durch einen Bauträger. Der Verwalter kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch einen Bauträger bei der Erstbestellung maximal drei Jahre bestellt werden, darüber hinaus durch den Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft maximal fünf Jahre. |
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Voraussetzung für die Mietverwaltung ist ein Vertragsabschluss zwischen Eigentümer und Verwalter für eine gesamte Liegenschaft, die nicht dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Eigentümer und könnten folgendermaßen vereinbart sein: |
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