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Haus- und Grundbesitzverwaltung Wilfried Kühlem e. K.

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Dezember Soforthilfe

Dezember Soforthilfe

Im November 2022 ist das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz regelt, dass die Bundesregierung aus Mitteln des Bundes für alle Gas- und Fernwärmekunden die Kosten für die Abschläge im Monat Dezember 2022 übernimmt.
Diese Entlastung wird Mieter/innen in der Heizkostenabrechnung gutgeschrieben, in der der Dezember 2022 abgerechnet wird. Für Eigentümer/innen findet die Abrechnung analog in der Jahresabrechnung/Heizkostenabrechnung statt, in der der Dezember 2022 berücksichtigt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-2139268.

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