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Haus- und Grundbesitzverwaltung Wilfried Kühlem e. K.

Tel:+49 (0) 221 88 57 52
kuehlem@hausverwaltung-kuehlem.de

Betriebskostenabrechnung – übersichtlich, verständlich, korrekt

Mieter/innen von Wohnraum zahlen in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung für Kosten, die, „durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes … und des Grundstücks laufend entstehen“. Diese Definition ist in der Betriebskostenverordnung geregelt, die auch explizit Kosten aufführt, die darunter fallen, z. B. Abfall, Wasser oder Heizungskosten. Einmal im Jahr muss über die Vorauszahlungen eine Abrechnung erstellt … Weiterlesen …

Berufserlaubnis für Wohnimmobilienverwalter

Für Herrn Wilfried Kühlem liegt die Berufszulassung schon seit deren Einführung 2018 vor. Mit Ernnenung von Dr. Kordula Kühlem zur Geschäftsführerin der WKI GmbH wurde auch für sie diese Zulassung nach § 34c (Satz 1 Nummer 4) Gewerbeordnung umgehend erteilt. Die Zulassung prüft zum einen die finanzielle Verlässlichkeit des Inhabers, zum anderen regelt sie, dass … Weiterlesen …

Erfolgreiche Zertifizierung

Wilfried Kühlem hat erfolgreich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter vor der IHK Bonn bestanden. Der Inhaber der Hausverwaltung Kühlem hat in einem schriftlichen Teil Kenntnisse über die Teilbereiche “Grundlagen der Immobilienwirtschaft” sowie “Rechtliche”, “Kaufmännische” und “Technische Grundlagen” nachgewiesen. Daraufhin folgte eine mündliche Prüfung vor drei Fachleuten bzw. Fachjuristen, in der vor allem explizit Themen aus … Weiterlesen …

Hausverwaltung im “Rundgang mit Tiefgang”

Rakete von Deutz, das war der Spitzname von Wilfried Kühlem während seiner Schwimmerkarriere, die ihn bis zu Weltmeisterschaften und zum Europarekord geführt hat. Daran erinnert eine der Stationen in der Broschüre der Stadt Köln “Rundgang mit Tiefgang – Deutz” (S. 14-15). Diese Broschüre ermöglicht einen Spaziergang durch Deutz mit besonderen Einblicken ins Veedel. Schauen Sie … Weiterlesen …

Als Ausbildungsbetrieb gehören wir zu den Besten

Für „herausragende Leistungen in der Berufsausbildung“ hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln Herrn Wilfried Kühlem als Geschäftsführer der WKI GmbH eine „besondere Anerkennung ausgesprochen“. Im Rahmen der jährlichen Auszeichnung „Die Besten“ hat er für das Jahr 2022 die besondere Anerkennung als Ausbildungsbetrieb erhalten. Wir freuen uns sehr über diese Bestätigung unserer Arbeit und die … Weiterlesen …

Bitte keinen Schimmel

Besonders in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, das Wohnklima so zu erhalten, dass sich möglichst kein Schimmel bilden kann. Dazu gehören besonders zwei Dinge, die jeder/jede Bewohner/in selbst in der Hand hat: Heizen und Lüften. Sowohl das Bundesumweltamt als auch die Verbraucherzentrale raten, dass selbst nicht genutzte Räume ständig auf mindestens 16 Grad zu … Weiterlesen …

Dezember Soforthilfe

Im November 2022 ist das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, dass die Bundesregierung aus Mitteln des Bundes für alle Gas- und Fernwärmekunden die Kosten für die Abschläge im Monat Dezember 2022 übernimmt. Diese Entlastung wird Mieter/innen in der … Weiterlesen …

Grundsteuerreform, wir informieren uns für Sie

Am 31. März 2022 haben wir an dem Fachseminar “Die reformierte Grundsteuer: Was Sie als Hausverwalter jetzt beachten müssen“ teilgenommen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 müssen alle Immobilienbesitzer im Online-Portal Elster Angaben zu Ihrem Grundbesitz machen, nach denen dann die Grundsteuer neu berechnet wird. Wir unterstützen unsere Eigentümer/innen durch unsere Kenntnisse … Weiterlesen …

Wir bilden aus!

Regelmäßig arbeitet bei uns ein/e Auszubildende/r mit. Sowohl im Bereich Kauffrau/mann für Büromanagement als auch Immobilienkauffrau/mann konnten wir schon junge Menschen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer den Einstieg in den Beruf ermöglichen. Im Februar 2022 hat unsere letzte Auszubildende Ihre Prüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden. Herzlichen Glückwunsch!

Berufszulassung für Immobilienverwalter seit 2018

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt erstmals seit 2018 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme … Weiterlesen …